1.) Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen, Künftige Geschäfte
1.1) Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere Angebote und Annahmeerklärungen, Verträge sowie Lieferungen und Leistungen.
1.2) Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.) Schrift-/Textform, Angebote, Vertragsschluss
2.1) Sämtliche Angebote und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- oder Textform (nachfolgend zusammen „schriftlich“).
2.2) Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei uns eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch – insoweit abweichend von Ziffer 2.1 – durch Annahme der Lieferung durch den Käufer zustande.
3.) Preise, Nebenkosten, Preisanpassung, Preisstellung
3.1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten unsere Preise ab Schwanewede zzgl. Verpackung und zzgl. gesetzlicher MwSt.
3.2) Erfolgt die Lieferung mehr als vier Wochen nach Vertragsschluss und wurde keine Festpreisabrede getroffen, können wir die Preise im Falle von Kostenänderungen entsprechend den zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen bei Frachtkosten, Material- und Produktionskosten um eine maximale Abweichung von 10 % anpassen. Eine Preiserhöhung darf nicht der Erzielung eines zusätzlichen Gewinns dienen. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Preisstellung in Euro.
4.) Zahlungsbedingungen, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung / Zurückbehaltung
4.1) Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, haben Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
4.2) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Vom Aufrechnungsverbot ausgenommen sind zudem Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.3) Bei Auslandsaufträgen können wir Zahlungen gegen unwiderrufliches Akkreditiv bei unserer Bankverbindung verlangen oder Zahlung „Kasse gegen Dokumente“.
5.) Lieferung, Liefertermine/Lieferfristen, Teillieferungen, Höhere Gewalt, Lieferverzug, Selbstbelieferung
5.1) Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, es sei denn, der Käufer ist zu Vorleistungen verpflichtet. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Eingang der vom Käufer zu erbringenden Leistung bei uns. Ferner beginnen Lieferfristen erst, wenn alle Voraussetzungen für die Vertragsausführung vorliegen, insbesondere sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt sind. Fristgerechte Lieferung setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Käufer voraus.
5.2) Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind nur nach Zustimmung des Käufers zulässig.
5.3) In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen, Pandemien, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrverbote, behördliche Maßnahmen etc., die uns ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum verbindlich bzw. unverbindlich vereinbarten Termin oder zur vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich diese Fristen/Termine – auch während des Verzuges – um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
5.4) Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung geraten wir gegenüber dem Käufer nicht in Verzug, es sei denn, wir haben die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir verpflichten uns in diesem Fall, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.
6.) Gefahrübergang
6.1) Soweit nicht anders vereinbart, reist die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers; die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
7.) Eigentumsvorbehalt
7.1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag und sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Käufer im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich – gleich aus welchem Rechtsgrund – erwerben, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
7.2) Ferner bleibt die Ware bis zur Erfüllung aller sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Käufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig erwerben (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung unserer Saldoforderungen.
7.3) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuverkaufen. Das Recht zur Verarbeitung und zum Weiterverkauf besteht nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug ist oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Solange wir Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zur Verarbeitung und zum Weiterverkauf zu widerrufen. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus Verarbeitung und Weiterveräußerung der Ware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
7.4) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Wir dürfen die Einziehungsermächtigung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes widerrufen. Wir sind befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, werden jedoch die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
7.5) Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und sind wir deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, hat uns der Käufer auf Anforderung ein Verzeichnis mit allen unter unserem Eigentumsvorbehalt ¬stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen sowie den Namen und Adressen der Schuldner mit der Höhe der Forderungen auszuhändigen. Der Käufer ist auf Anforderung verpflichtet und wir sind berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.
7.6) Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag und zwar derart, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der -Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur bis zur Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren.
7.7) Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten, uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind, und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
7.8) Die Freigabe von Sicherheiten erfolgt, wenn der Käufer sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten von uns eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen ¬gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt.
8.) Mängelrüge und Mängelhaftung
8.1) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung der Ware zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.
8.2) Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, bitten wir ausdrücklich darum, offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzuzeigen; eine Einschränkung der Gewährleistungsrechte erfolgt nicht.
8.3) Jegliche Mängelrügen haben schriftlich und unter Beifügung je eines Musters für die reklamierten Mängel sowie unter Angabe von Lieferschein- und Losnummer zu erfolgen.
8.4) Warenrücksendungen muss der Käufer selbst versichern, da von unserer Seite kein Versicherungsschutz besteht; im Falle berechtigter Reklamationen werden wir die hierdurch entstehenden Kosten erstatten. Beanstandete Stücke sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
8.5) Zeigt der Kunde einen Mangel gemäß Ziffern 8.1 und 8.2 fristgerecht an, hat er nach unserer Wahl Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).
8.6) Der Käufer verpflichtet sich, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn und soweit diese aufgrund unsachgemäßer Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den Käufer begründet worden sind.
8.7) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware beim Käufer. Schadensersatzansprüche wegen verweigerter Nacherfüllung können nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung innerhalb der zwölfmonatigen Frist verlangt wurde.
8.9) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Käufer nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8.10) Die Bestimmungen dieser Ziffer 8 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder die von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst werden, unberührt.
9.) Haftung
9.1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte (nachfolgend „Wesentliche Nebenpflicht“), ist unsere Haftung auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
9.2) Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den Wesentlichen Nebenpflichten gem. Ziffer 9.1 gehören.
9.3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse in Ziffern 9.1 und 9.2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für unerlaubte Handlungen, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels der Ware.
9.4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer und sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9.5) Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Käufers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
10.) Verletzung von Schutzrechten, Freistellung
10.1) Macht ein Dritter gegen den Käufer berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von uns gelieferte Ware geltend, so findet Ziffer 8 sinngemäß Anwendung. Dabei werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder die Ware ändern oder ersetzen, so dass sie das Schutzrecht nicht mehr verletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Käufer zumutbarer Weise entspricht, oder den Käufer von Lizenzgebühren für die Nutzung der Ware gegenüber den Schutzrechtsinhabern freistellen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
10.2) Wir werden den Käufer gegen alle berechtigten Ansprüche, die von Dritten erhoben werden, verteidigen, freistellen und schadlos halten, vorausgesetzt, (i) der Käufer benachrichtigt uns unverzüglich hiervon in schriftlicher Form, (ii) wir können die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen übernehmen und (iii) der Käufer stellt uns die erforderlichen Informationen und Vollmachten zur Verfügung.
11.) Retouren; Widerruf
11.1) Die Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt freiwillig und bedarf daher unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Eine solche Rücknahme kommt nur innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum und gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Warenwertes in Betracht.
11.2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
Für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Bei der Nutzung der Ware halten Sie sich bitte unbedingt an die Vorgaben der mitgelieferten Anleitung. Sollte keine Anleitung beiliegen, so informieren Sie sich vor der ersten Benutzung beim jeweiligen Hersteller des Produktes. Durch Fehlbedienung entstandene Schäden an der Ware können nicht erstattet werden. Es können Musterdrucke bei uns geordert werden.
11.3) Grundsätzlich können Waren nur in ungeöffneter Originalverpackung zurückgesendet werden. Bei Hardware machen wir aber eine Ausnahme, um einen 60-minütigen Test des Produkts zu ermöglichen. Sollte diese Testzeit überschritten werden, so greifen die Vorgaben aus 11.2 Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile ohne Originalverpackung werden im Rahmen des freiwilligen Widerrufsrechts nicht zurückgenommen. Dies gilt auch für Ware dieser Kategorie in geöffneter Originalverpackung.
11.4) Getestete Hardware muss vor der Rücksendung wieder in die OVP zurückgeführt werden. Hier ist es wichtig, dass alle Transportsicherungen wieder angebracht werden. Schäden an der Ware, die auf Grund mangelhafter Transportsicherung entstehen, werden mit dem zu erstattendem Betrag verrechnet. Dieser Hinweis liegt auch der Hardware bei.
12.) Grundsätze für 3D-Drucker
12.1) Bei Druckzeiten unter 5 Stunden entstehen keine weiteren Kosten für Sie, solange an der Sache keine Verschlechterung entstanden ist. Dies entspricht der “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise”.
12.2) Bei Druckzeiten zwischen 5 und 48 Stunden werden die hauptsächlich beanspruchten Teile auf Kosten des Vertragspartners erneuert und entsprechend Arbeitszeit berechnet. Eine eventuell entstandene Verschlechterung der Ware (Kratzer, Gebrauchsspuren, …) müssen ebenfalls beglichen werden.
12.3) Bei Druckzeiten über 48 Stunden erlauben wir uns den Rücktritt zu verweigern. Dies geht deutlich über eine “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” wie es im Ladengeschäft möglich und üblich ist hinaus und mindert den Wert der Ware dramatisch. Wir können das System aber für eine Gebühr von 25% des Kaufpreises wieder einlagern. Zusätzlich werden die hauptsächlich beanspruchten Teile auf Kosten des Verbrauchers erneuert und entsprechend Arbeitszeit berechnet. Eine eventuell entstandene Verschlechterung der Ware (Kratzer, Gebrauchsspuren, …) muss ebenfalls beglichen werden.
12.4) Sollten die tatsächlichen Druckstunden wegen einer Zurücksetzung des Systems nicht mehr ausgelesen werden können, so muss von mehr als 48 Druckstunden ausgegangen werden. Es greifen dann die entsprechenden Regelungen.
12.5) Paketversandfähige Sachen in Originalverpackung (samt aller vom Hersteller auch benutzten Transportsicherungen) sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Ohne Originalverpackung und Transportsicherungen kann die Ware nicht an uns gesendet werden. Das Risiko eines Transportschadens wäre zu hoch.
13.) Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung, per Rechnung (nur für Bestandskunden und öffentliche Auftraggeber) oder per PayPal. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung / Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Die Möglichkeit auf Rechnung zu kaufen ist erst ab Ihrer zweiten Bestellung mit identischer Rechnungsanschrift möglich. Öffentliche Einrichtungen können auch als Neukunde auf Rechnung kaufen. Der Versand der Ware erfolgt nach Eingang Ihrer Zahlung auf unserem Konto. Bei Bestandskunden / öffentlichen Auftraggebern und Zahlung per offener Rechnung erfolgt der Versand umgehend. Die Rechnung erhalten Sie mit der Ware und per E-Mail.
14.) Gewährleistung
Soweit diese AGB nichts anderes regeln, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags sind, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
15.) Garantie für 3D-Drucker
All unsere 3D-Drucker verfügen über eine Bring-In-Garantie von 12 Monaten (falls nicht anders angegeben). In manchen Fällen übernimmt der Hersteller oder ein für Deutschland eingesetzter Distributor, in diesem Fall OKM3D, Mistelbach, den technischen Service. Mehr Infos finden Sie dazu in der Rubrik "Garantieabwicklung". Die Garantie gilt nur in Verbindung mit der intakten und vollständigen Originalverpackung samt Transportsicherung.Innerhalb der ersten 12 Monate nach Rechnungsdatum besteht eine Bring-In-Garantie. Weiter noch beziehen sich Garantieansprüche nicht auf Verschleißteile oder Schäden, die aus einer Fehlbedienung resultierten. Hier Beispiele: Die Nozzle ist ein Verschleißteil. Diese kann nur auf Garantie abgewickelt werden, wenn diese nie funktioniert hat. Weiter noch kann auch eine verschlissene Bauplatte nicht auf Garantie eingereicht werden. Diese ist auch als Verschleißteil zu betrachten.
16.) Pläne, technische Unterlagen
16.1) Soweit von uns Muster oder andere Stücke nach Plänen oder technischen Unterlagen, die uns vom Käufer übergeben wurden, gefertigt werden, haften wir nicht für Mängel oder Fehler, die auf Fehler in den Plänen oder technischen Unterlagen des Käufers zurückzuführen sind, es sei denn, wir haben den Mangel oder Fehler zu vertreten. Fernmündlich aufgegebene Änderungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Käufer.
16.2) Die zum Lieferangebot gehörenden und von uns zu erstellenden Muster und Zeichnungen und dgl. dienen nur zur Fertigung. Sie bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben Werkzeuge, bei denen der Käufer einen Werkzeugkostenanteil trägt, entschädigungslos unser Eigentum.
17.) Datenschutzrechtliche Einwilligung
Der Käufer willigt darin ein, dass wir die Lieferadresse, Auftragsnummer sowie die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse an unseren Zusteller z.B. DHL, DPD, UPS weiterleiten, damit dieser den Käufer über den Tag der Zustellung informieren und eine abweichende Zustellung vereinbaren kann. Die vorstehenden Daten werden für keine anderen Zwecke verwendet und im Anschluss an die Zustellung gelöscht. Der Käufer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
18.) Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schiedsverfahren, Teilunwirksamkeit
18.1) Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung (auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks) unser Geschäftssitz.
18.2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.3) Sofern wir nicht von unserem unter Ziffer 18.4 geregelten Recht auf Einleitung eines Schiedsverfahrens Gebrauch machen und sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer an dem für unseren Geschäftssitz zuständigen Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
18.4) Statt eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht gemäß Ziffer 18.3 sind wir alternativ berechtigt, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsverfahren nach Maßgabe der Bestimmungen im folgenden Absatz einzuleiten.
Das gleiche Recht steht auch dem Käufer zu, sofern er Ansprüche gegen uns geltend macht. Im Falle der Durchführung eines Schiedsverfahrens werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist an unserem Sitz. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, sofern der Streitwert EUR 50.000,00 übersteigt, andernfalls besteht das Schiedsgericht aus einem Schiedsrichter. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.
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Stand: 24.07.2020